Unsere aktuellen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)   für den Hotelaufnahmevertrag und AGB für Pauschalreisen im Hotel „Am Eifelsteig“

1 Geltungsbereich, Datenschutzerklärung

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung, welche unter folgenden Link im Internet aufgerufen werden kann: https://www.mausefalle-neroth.de/datenschutz.html

2 Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Mündliche Absprachen/Zimmerbuchungen haben nicht stattgefunden bzw. bedürfen der schriftlichen Festlegung.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden (als Gast) oder der Kunde für einen Dritten (als Gast) gebucht, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Kunde haftet für jede vom Dritten (als Gast) in Anspruch genommene Leistung des Hotels, soweit diese im Zusammenhang mit den vertraglich geschuldeten Leistungen steht, es sei denn, die in Anspruch genommene Leistung ist in Art oder Umfang derart ungewöhnlich, dass eine Billigung durch den Kunden als offensichtlich ausgeschlossen gelten muss.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen uns Auslagen des Hotels an Dritte. Nicht in Anspruch genommene Leistungen – z. B. wegen vorzeitiger Abreise werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
  4. Das Hotel ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und/oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Als angemessen gelten 20% und ab 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn zumindest weitere 70% des Leistungspreises. Hat der Kunde keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland, so kann das Hotel den vollen Leistungspreis als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
  5. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen des Hotels für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum von über einer Woche in Anspruch genommen, kann das Hotel aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig stellen.

Die Stadtverwaltung erhebt eine Tourismusabgabe:

  • Erwachsene 1.50 EUR pro Person/pro Nacht
  • Kinder von 6-12 Jahren 1.50 EUR pro Person/pro Nacht.
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Abgabe befreit.
  1. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
  2. Rechnungen des Hotels sind spätestens bei Anreise ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind nur möglich in bar, mit EC-Karte, Kreditkarten (Visa, MasterCard) außer American Express. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  4. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden und behalten Ihre Gültigkeit für 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31.12. des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist.

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no show)

Im Falle einer Stornierung oder vorzeitiger Abreise fallen Stornierungskosten an. Die Konditionen richten sich nach dem Stornierungsdatum.

  • Kostenfrei stornierbar bis 14 Tag(e) vor Anreise 18:00 Uhr
  • Ab dem 13. Tag vor Anreise: 80% der gesamten Rechnungssumme
  • Bei Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise 100 % der gesamten Rechnungssumme

5 Rücktritt des Hotels

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern und/oder Ferienwohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
  2. Wird eine gemäß Ziffer 3 Nr. 6 und/oder 7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere
  4. falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  5. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
  6. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  7. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
  8. ein Verstoß gegen oben genannte Klausel 1 Nr. 2 vorliegt.
  9. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer und/oder Ferienwohnungen. Gebuchte Zimmer und Ferienwohnungen stehen dem Kunden frühstens ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

  2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Unabhängig von der Anreisezeit wird das Zimmer freigehalten. Sollten Sie nach 18 Uhr im Hotel anreisen (bei Buchung mit Halbpension) oder nach 21 Uhr im Hotel anreisen (bei Buchung mit Frühstück) so bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
  1. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr und die Ferienwohnungen um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
    Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers und/oder der Ferienwohnungen für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  2. Das Mitbringen von Hunden: Der Hund sollte sich alleine und geräuschlos während der Essenszeiten im Zimmer aufhalten können. Für Decken, Fressnapf, Körbchen und Tiernahrung ist der Gast verantwortlich. Hunde haben nichts in der Dusche, Betten und auf Sitzmöbel verloren. Für Schäden an Hotelmöbeln und Fußböden ist der Gast voll verantwortlich. Sollte das Zimmer zeitweise nicht vermietbar sein – haftet der Gast dafür. Wir berechnen den Schaden an den Gast – ausschließlich dieser regelt den Sachverhalt mit seiner Versicherung.

7 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
    Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Eine Bewachung erfolgt nicht.
  4. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, die Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen derselben. Eine Haftung wird hierbei vom Hotel nicht übernommen. Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  5. Wellness Einrichtungen im Hotel werden vom Kunden auf eigene Gefahr genutzt. Der Massage Bereich ist juristisch unabhängig vom Hotel. Für die Anwendungen/Leistungen und die Haftung ist ausschließlich der Masseur/die Masseurin verantwortlich.

8. Anhang AGB zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise

Die folgenden Hinweise gelten nur für Pauschalreisen im Sinne der EU-Richtlinien und nicht für eine Beherbergungsbuchung!

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Hotel „Am Eifelsteig“, Inhaber: Frau Christiane Weides trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Wichtigste Rechte nach Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

Es haftet immer das Hotel „Am Eifelsteig“ für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Hotel als Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise textlich mitgeteilt wird.

Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag ohne Kosten zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.

Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters (Hotels) oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Der Reiseveranstalter (Hotel) führt prinzipiell keine Vorauskasse für seine Reisen vor Beginn der Reise durch, sodass eine Sicherung durch einen sogenannten Sicherungsschein nicht erfolgt.

Notruftelefonnummer und Kontaktstelle:

Hotel „Am Eifelsteig“
Inhaber: Christiane Weides
Hauptstraße 42
54570 Neroth / Vulkaneifel
Notruftelefon +49 / (0) 65 91 / 984717
E-Mail: weides@mausefalle-neroth.de

9 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels, sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Bildnachweis:
Soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen alle Bildrechte beim Hotel „Am Eifelsteig“


Stand Januar 2024

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Restaurant „Mausefalle“ – Neroth / Vulkaneifel

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Restaurant „Mausefalle“ – Neroth / Vulkaneifel

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Hotelier und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen im RESTAURANT MAUSEFALLE zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend einheitlich „Leistungen“ genannt).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hoteliers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird. Ferner bedürfen die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, politischen oder parteinahen Veranstaltungen sowie Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hoteliers.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

II. Vertragsabschluss, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen Buchungsanfrage des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme dieses Angebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die vertragliche Vereinbarung in Textform zu bestätigen.
  2. Ist der Kunde nicht selbst der Veranstalter, so haftet der Kunde gleichwohl für alle Ansprüche des Hotels gegen den Veranstalter gesamtschuldnerisch und zwar auch dann, wenn der Veranstalter ohne Kenntnis des Kunden Leistungen in Anspruch genommenen oder beauftragt hat oder gegen vertraglich vereinbarte Regelungen verstoßen hat. Wird vom Kunden oder Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, gilt das vorstehende entsprechend für Ansprüche des Hotels gegen den Vermittler oder Organisator.
  3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren in einem Jahr, es sei denn die gesetzliche Verjährungsfrist ist kürzer.
  4. Schadenersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig spätestens in 5 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, sowie bei dem Hotel zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Hotel zurechenbaren Verlust des Lebens.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, für diese und für die weiteren in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten bzw. den im Hotel ausliegenden oder üblichen Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und verändert sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so wird der vertraglich vereinbarte Preis angepasst werden, höchstens jedoch um 5 %.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,- € pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
  7. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden und behalten Ihre Gültigkeit für 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31.12. des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist.

IV. Rücktritt des Kunden, Stornierung

  1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag kommt darüber hinaus nur in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen in Betracht.
  2. Sofern der Kunde von dem Hotel eine Stornierung des Vertrages wünscht und kein Fall des Absatz 1 vorliegt, erklärt sich der Kunde damit zugleich bereit, dem Hotel – falls es dem Stornierungswunsch nachkommt – einen pauschalierten Schadenersatz zu zahlen. Die Stornierung wird erst gültig mit Zustimmung des Hotels in Textform. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes beträgt mindestens die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie die von dem Hotel bereits bei Dritten veranlassten Leistungen, ggf. zuzüglich der in Absatz 3 bis 6 ausgewiesenen Beträge, und zwar auch wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des entgangenen Speisenumsatzes.
  4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
  5. Wurde ein Tagungsangebot je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % des Tagungsangebot x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
  6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch vorstehende Ziffern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 3 Absatz 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
  4. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  5. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden;
  6. ein Verstoß gegen Ziffer 1 Absatz 2 oder Ziffer 10 Absatz 2 vorliegt,
  7. in allen gesetzlich geregelten Fällen.
  8. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Für die Abrechnung ist die erhöhte Teilnehmerzahl maßgeblich.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm im Einzelnen nachzuweisenden aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu reduzieren.
  3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % nach oben oder unten ist das Hotel einseitig berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden im Einzelfall unzumutbar ist.
  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel seine zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft insoweit ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird sodann ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sich auch alle Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter und sonstige Dritte aus seinem Bereich dieses Verbot einhalten.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen / Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel umfassend von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen/Ausstattungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zulasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung der Hotels in Textform berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine angemessene Anschlussgebühr verlangen.
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Einrichtungen/Ausstattungen des Hotels ungenutzt, kann insoweit eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden.
  5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige (auch persönliche) Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keinerlei Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Mitgebrachtes Material, insbesondere Dekorationsmaterial, muss vollständig den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür vorher einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht rechtzeitig, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel jeweils im Einzelnen abzustimmen.
  2. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, kann das Hotel die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände in vertragswidriger Weise im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

X. Haftung

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder des Hotels, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Soweit der Kunde Unternehmer ist, haftet er unabhängig von einem Verschuldensnachweis durch das Hotel; ein Verbraucher haftet nur im Verschuldensfalle.
  2. Das Hotel kann jederzeit vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.
  3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, oder aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Köln. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand:  Januar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen Salzgrotte „Vulkaneifel“

1. Benutzung der Salzgrotte Vulkaneifel/ Ausschluss

Die Benutzung der Salzgrotte zu bestimmten Terminen kann nur durch vorherige Absprache mit der Salzgrotte Vulkaneifel erfolgen. Die Reservierung kann persönlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen.

Der Besuch der Salzgrotte Vulkaneifel sowie die Nutzung des Wellnessbereichs und des Salionariums erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Besuchers. Bei Schilddrüsenüberfunktion, schwerwiegenden Erkrankungen sollte vor dem Besuch der Salzgrotte ein Arzt konsultiert werden. Der Besucher sollte sich vor Benutzung der Salzgrotte und des Salionariums über eventuell bestehende Krankheiten selbst informieren. Bei plötzlichen gesundheitlichen Problemen während des Besuchs der Salzgrotte muss sofort das Personal informiert werden.

Aus hygienischen Gründen darf die Grotte nur mit Überschuhen, Schuhen mit sauberer Sohle wie z.B. Badeschuhe betreten werden. Bei Bedarf erhält der Besucher eine wärmende Decke.

Die Mitnahme von Tieren in die Salzgrotte ist aus sicherheitstechnischen- und hygienischen Gründen nicht gestattet.

Das Essen und Trinken in der Salzgrotte ist aus hygienischen Gründen ebenfalls nicht gestattet. Die Nutzung von elektronischen Geräten oder Mobiltelefone/Smartphones ist nicht erlaubt. Während der Entspannungssitzung in der Salzgrotte ist das Unterhalten nur mit Einverständnis aller Anwesenden möglich. Sitzungen für Kleinkinder und Kinder die in der Salzgrotte spielen möchten finden zu festen Zeiten statt.

Die im Geschäft käuflich zu erwerbenden Produkte erfolgen unter Ausschluss einer eigenen übernommenen Garantie für die Wirkungsweise.

Alle Wellnessanwendungen, sowie Gruppenbuchungen für die Salzgrotte werden vorab verbindlich reserviert.

2. Zahlungsmodalitäten

Die Preise für eine Einzelkarte, 5er Karte, 10er Karte ist dem jeweils gültigen Preisblatt zu entnehmen.

Die Salzgrotte Vulkaneifel stellt Gutscheine aus. Der Gutschein unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Sämtliche Karten und Gutscheine können nicht umgetauscht und bei Nichtbenutzung auch nicht in Geld ausgezahlt werden.

Eine Umwandlung von leistungsbezogenen Gutscheinen in Form von Ware ist nicht möglich.

3. Haftung

Auf die Garderobe und mitgebrachten Gegenstände sowie Wertsachen (Kleidung, Schuhe, Taschen, Geldbörse o. ä.) hat der Besucher selbst zu achten.

Der Massage Bereich ist juristisch unabhängig vom Gastronomiekomplex „Mausefalle“

(Salzgrotte Vulkaneifel – Hotel Am Eifelsteig. Für die Anwendungen/Leistungen und die Haftung ist ausschließlich der Masseur /die Masseurin verantwortlich.

 

Stand: 30.10.2020